ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Lukas Wiegand, Birkenstraße 84, 40233 Düsseldorf und dem Auftraggeber, unabhängig davon, ob es sich um private oder gewerbliche Kunden handelt. Sie regeln die Zusammenarbeit im Rahmen von Foto- und Videoproduktionen. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang, sofern sie schriftlich festgehalten werden.
2. ANGEBOTSERSTELLUNG & AUFTRAGSERTEILUNG
2.1 ANNAHME DES ANGEBOTS
Die Annahme des Angebots erfolgt durch eine ausdrückliche Bestätigung des Auftraggebers, z. B. per E-Mail oder einer anderen schriftlichen Mitteilung (z. B. WhatsApp). Eine Unterschrift ist für die Annahme nicht erforderlich. Mit der Annahme kommt der Vertrag rechtsverbindlich zustande.
2.2 ÄNDERUNG DES ANGEBOTS
Wünscht der Auftraggeber Ergänzungen oder Änderungen am ursprünglichen Angebot, wird Lukas Wiegand den Kostenvoranschlag entsprechend anpassen und ein neues Angebot unterbreiten. Dieses unterliegt den gleichen Bedingungen wie das ursprüngliche Angebot.
2.3 TÄTIGKEIT ALS SUBUNTERNEHMER
Falls Lukas Wiegand als Subunternehmer tätig wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, ein bestehendes Konzept oder Drehbuch bereitzustellen. Auf dieser Grundlage wird Lukas Wiegand ein verbindliches Angebot zur Umsetzung erstellen.
2.4 RECHTE UND EIGENTUM
Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber verbleiben alle Rechte an Konzepten, Drehbüchern und sonstigen Arbeitsergebnissen bei Lukas Wiegand. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
3. LEISTUNGEN & KOSTEN
3.1 LEISTUNGSUMFANG
Lukas Wiegand bietet Foto- und Filmproduktionen jeglicher Art an, darunter Imagefilme, Animationsfilme, Musikvideos und TV-Werbespots. Die Leistungen umfassen alle Projektphasen: Drehbuch/Konzept, Preproduction, Production und Postproduction. Der Auftraggeber kann einzelne Phasen oder das gesamte Leistungspaket beauftragen. Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelauftrag festgelegt.
3.2 ÄNDERUNGEN UND UMPLANUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER
PROJEKTÄNDERUNGEN
Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss, insbesondere nach Freigabe von Drehbuch, Storyboard oder Konzept, werden von Lukas Wiegand geprüft. Etwaige Auswirkungen auf Zeitpläne und Kosten werden dem Auftraggeber vor Umsetzung der Änderungen mitgeteilt. Änderungen können Mehrkosten verursachen, die vom Auftraggeber zu tragen sind.
TERMINVERSCHIEBUNGEN
Wünscht der Auftraggeber Änderungen, die eine Verschiebung des Drehs oder der Produktion erfordern, können dadurch Mehrkosten für Umplanungen, gebuchte Locations, Equipment oder Personal entstehen. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
RABATTBEDINGUNGEN
Rabatte sind an abgestimmte Drehtermine und die Gültigkeit des Angebots gebunden. Bei kundenseitigen Verschiebungen oder Ablauf der Angebotsfrist entfallen die im Angebot genannten Rabatte.
4. PROJEKTMANAGEMENT (VOR- & NACHBEREITUNG)
4.1 LEISTUNGSINHALT
Das Projektmanagement umfasst die Planung und Organisation, darunter:
● Auswahl von Drehorten, Darstellern, Komparsen oder Sprechern
● Auswahl von Musikstücken
● Anmietung von Locations oder Requisiten
4.2 ABSTIMMUNG UND MEHRKOSTEN
Die Auswahl von Darstellern, Sprechern oder Moderatoren wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Wünscht der Auftraggeber den Einsatz spezifischer Personen, können dadurch Mehrkosten entstehen, die vom Auftraggeber zu tragen sind. Diese Mehrkosten werden von Lukas Wiegand vorab kommuniziert.
4.3 MUSIK
Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, trägt er alle dadurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Lizenzgebühren von Verwertungsgesellschaften).
Stellt der Auftraggeber einen Musiktitel zur Verfügung, garantiert er, die erforderlichen Nutzungsrechte zu besitzen. Im Falle von Urheberrechtsverletzungen stellt der Auftraggeber Lukas Wiegand von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
4.4 PREPRODUCTION-KOSTEN
Die Kosten der Preproduction beinhalten, soweit nicht anders vereinbart, sämtliche Gebühren, insbesondere: Lizenzgebühren von Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA), Beiträge zur Künstlersozialkasse, Gebühren für Anmietungen oder Buchungen.
5. PRODUKTION
Lukas Wiegand erstellt die Fotos/den Film auf Basis eines von Lukas Wiegand erstellten oder mit dem Auftraggeber individuell erarbeiteten Konzepts bzw. Drehbuchs oder anhand eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Drehbuchs/Konzepts. Ebenso wird Lukas Wiegand im Rahmen der Produktion als Subunternehmer für Agenturen tätig.
Soweit Lukas Wiegand das Konzept oder Treatment/Drehbuch/Storyboard für den Auftraggeber erarbeitet hat, muss der Auftraggeber das jeweilige Dokument vor Drehbeginn schriftlich freigeben. Andernfalls ist Lukas Wiegand berechtigt, die Dreharbeiten zu verweigern.
Wünscht der Auftraggeber Änderungen an dem Konzept/Drehbucht, hat er dies rechtzeitig vor Drehbeginn mitzuteilen. Danach können Änderungswünsche nur noch mit Zustimmung von Lukas Wiegand berücksichtigt werden. Sofern durch die Änderungen Mehrkosten entstehen, hat der Auftraggeber diese zu tragen. Lukas Wiegand wird den Auftraggeber vor Drehbeginn genauso während laufender Dreharbeiten auf das Entstehen von Mehrkosten hinweisen.
Mehrkosten, die durch wetterbedingte Verzögerungen oder Drehausfälle ohne Verschulden von Lukas Wiegand entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen. Lukas Wiegand wird den Auftraggeber über anfallende Mehrkosten informieren. Es steht dem Auftraggeber frei, sich gegen die vorgenannten Risiken auf eigene Kosten durch eine entsprechende Versicherung, z.B. Produktionsversicherung oder Regenversicherung abzusichern.
6. POSTPRODUKTION / NACHBEARBEITUNG
Die Postproduktion umfasst alle Schritte zur Fertigstellung des produzierten Filmwerks, u.a. die digitale Nachbereitung, den Schnitt und die Unterlegung mit Audioinhalten.
Die Kosten der Postproduktion verstehen sich, sofern sich aus den vorherigen Ziffern und dem zugrundeliegenden Auftrag nichts anderes ergibt, zzgl. angefallener Gebühren, insbesondere die der Verwertungsgesellschaften oder der Künstlersozialkasse, soweit diese nicht bereits von den vermittelnden Agenturen ausgeglichen sind.
KORREKTURSCHLEIFEN
Korrekturen müssen in der vorher von Lukas Wiegand für das Gesamtprojekt angebotsgemäß veranschlagten Zeit abgehandelt werden, wobei eine angemessene Zeit für Abstimmungen eingeplant ist. Änderungen am Konzept, die den veranschlagten Aufwand überschreiten und damit Mehrkosten erzeugen, sind entsprechend gesondert zu vergüten.
Der Aufwand für Ausspielung und Bereitstellung von Entwürfen des Foto- & Filmwerks wird gesondert ausgewiesen.
AUFWENDUNGEN
Aufwendungen wie z.B. für Reise- und Verpflegungskosten, werden von Lukas Wiegand im Angebot auf Basis einer Mischkalkulation pauschal ausgewiesen. Wünscht der Auftraggeber eine konkrete Abrechnung der Einzelaufwände unter Vorlage der entsprechenden Belege, hat er dies im Rahmen des Briefings vor Erstellung des Kostenvoranschlags mitzuteilen.
(MITWIRKUNGS)PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber hat Lukas Wiegand vor Beginn der Produktion die technischen Anforderungen (Auflösung, Bit- und Bilddaten etc.) wenigstens in Textform mitzuteilen. Etwaigen Mehraufwand, der für Lukas Wiegand für die Anpassung des Filmwerks durch vom Auftraggeber nachträglich mitgeteilte technische Anforderungen entsteht, hat der Auftraggeber zu tragen.
Stellt der Auftraggeber eigene Video-und/oder Audioinhalte zur Verfügung, hat er Sorge dafür zu tragen, dass diese Lukas Wiegand in technisch einwandfreier und verwertungsfähiger Form in dem von Lukas Wiegand vorausgesetzten Dateiformat zur Verfügung gestellt werden.
Soweit die Konvertierung von Audio- oder Videodateien des Auftraggebers in das von Lukas Wiegand benötigte Dateiformat erforderlich ist und der Auftraggeber dies nicht selbst besorgen kann, konvertiert Lukas Wiegand die Dateien auf Kosten und Rechnung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten bzw. die in seinem Auftrag erworbenen Audio- & Videoinhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. alle für die Verwertung im Rahmen des Filmwerks erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Er stellt Lukas Wiegand im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte von allen Schadensersatzforderungen frei und unterstützt Lukas Wiegand bei der Aufklärung des Sachverhalts.
Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberatenden Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.
Beauftragt der Auftraggeber Lukas Wiegand im Rahmen eines Subunternehmerverhältnisses, trägt er Sorge dafür, dass der Hauptauftraggeber den in den aufgeführten Mitwirkungspflichten nachkommt.
LIEFER- UND FERTIGSTELLUNGSTERMINE
Alle im Konzept/Angebot genannten Termine verstehen sich als Richtwert und gelten im Sinne von ca. Fristen als nur annähernd vereinbart.
Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen vertraglichen Vereinbarung und müssen zweifelsfrei als solche benannt werden.
Von Lukas Wiegand nicht zu vertretende, unvorhersehbare und/oder unabwendbare Umstände, die die Auftragsbearbeitung verhindern, verzögern oder wesentlich erschweren, befreien Lukas Wiegand für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht und verlängern die Fertigstellungszeit entsprechend. Lukas Wiegand ist jedoch verpflichtet, den Kunden unverzüglich von den eingetretenen oder noch eintretenden Verzögerungen zu unterrichten. Lukas Wiegand ist sodann berechtigt, eine Nachfrist von sechs Wochen in Anspruch zu nehmen. Sollte die Beeinträchtigung nach Ablauf der Nachfrist fortbestehen, können beide Teile vom Auftrag zurücktreten.
ZAHLUNG
Bei Produktionen in Deutschland gilt: Mit der Auftragserteilung sind 50% der vereinbarten Vergütung sofort zur Zahlung fällig. Die weiteren 50% sind nach Abnahme des fertiggestellten Foto- & Filmwerks bzw. des jeweils beauftragten Produktionsschritts fällig.
Bei Produktionen außerhalb Deutschlands gilt: Mit der Auftragserteilung sind 30% der vereinbarten Vergütung sofort zur Zahlung fällig, weitere 30% sind vor Beginn der Dreharbeiten fällig. Die weiteren 40% sind nach Abnahme des fertiggestellten Foto- & Filmwerks bzw. des jeweils beauftragten Produktionsschritts fällig.
Nach Eingang der vollständigen Zahlung erhält der Auftraggeber das Fotowerk und/oder Filmwerk im vertragsgemäß vereinbarten Format.
Ist die Vergütung für die Erstellung eines Drehbuchs oder dessen Vorstufen gesondert vereinbart, bleibt die Vergütungspflicht des Auftraggebers, wenn er es anschließend nicht umsetzt bzw. umsetzen lässt, unberührt.
Zahlungen sind durch den Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten, der Verzugszins beträgt 9%-Punkte über dem Basiszinssatz.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
NUTZUNGSRECHTE
Mit vollständiger Zahlung gehen die Nutzungsrechte im jeweils individuell zu vereinbarenden Umfang auf den Auftraggeber über.
Der Auftraggeber hat ohne Einwilligung von Lukas Wiegand kein Recht, Dritten Unterlizenzen an dem Foto- & Filmwerk einzuräumen - dazu gehören auch B2B & B2C Kunden.
Der Auftraggeber hat ohne die Zustimmung von Lukas Wiegand kein Recht, die Foto- & Filmwerke zu bearbeiten und/oder zu ändern. Diese Zustimmung darf von Lukas Wiegand nur aus wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn die Bearbeitung oder Änderung eine Entstellung des Foto- & Filmwerks bedingt. Die Bearbeitungen haben dabei stets durch Lukas Wiegand zu erfolgen.
Sofern für das Konzept/Drehbuch keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, verbleiben alle Rechte an dem drehfertigen Konzept/Drehbuch bei Lukas Wiegand.
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte an dem Foto- & Filmwerk und/oder einem gesondert zu vergütenden Konzept/Drehbuch bei Lukas Wiegand. Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung lediglich ein einfaches Nutzungsrecht zum Zwecke der Prüfung des Foto- & Filmwerks oder dessen Teilen für die Abnahme.
ARTEN VON NUTZUNGSRECHTEN
Reproduktionsrechte:
Das Recht, das Werk zu vervielfältigen (z.B. Kopien zu erstellen, zu drucken oder digital zu speichern).
Verbreitungsrechte:
Das Recht, das Werk zu verbreiten, z.B. durch Verkauf, Lizenzierung oder sonstige Verteilung.
Veröffentlichungsrechte:
Das Recht, das Werk öffentlich zugänglich zu machen, z.B. durch Online-Veröffentlichung oder Ausstellung.
Bearbeitungsrechte:
Das Recht, das Werk zu bearbeiten, zu verändern oder zu adaptieren (z.B. Retuschen oder andere kreative Anpassungen).
Ausschließlichkeitsrechte:
Das Recht, das Werk exklusiv zu nutzen, sodass keine anderen Parteien die gleichen Rechte haben.
Zeitlich begrenztes Nutzungsrechte:
Das Recht, das Werk nur für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen.
Zeitich uneingeschränkte Nutzungsrechte:
Das Recht, das Werk unbegrenzt zu nutzen, ohne zeitliche Einschränkungen.
Raumbezogenes Nutzungsrechte:
Das Recht, das Werk nur in einem bestimmten geografischen Gebiet zu nutzen (z.B. lokal, national oder international).
Interne Nutzungsrechte:
Das Recht, das Werk ausschließlich für interne Zwecke zu verwenden, ohne öffentliche oder kommerzielle Nutzung.
Kommerzielle Nutzungsrechte:
Das Recht, das Werk für kommerzielle Zwecke zu verwenden, z.B. Werbung oder Verkauf von Produkten.
Nicht-exklusives Nutzungsrechte:
Das Recht, das Werk zu nutzen, ohne dass der Nutzer der einzige ist, der diese Rechte erhält.
Exklusives Nutzungsrechte:
Das Recht, das Werk ausschließlich zu nutzen, wobei keine anderen Parteien dieselben Rechte erhalten.
Mietrechte:
Das Recht, das Werk für eine bestimmte Zeit zu mieten, ohne es dauerhaft zu erwerben.
ARCHIVIERUNG,
UMGANG MIT ROHMATERIAL & PROJEKTDATEIEN
Das Rohmaterial sowie alle zur Erstellung des fertigen Foto- & Filmwerks notwendigen Projektdateien verbleiben im Eigentum von Lukas Wiegand, können jedoch gegen gesonderte Vergütung vom Auftraggeber erworben werden. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Auslieferung offener Daten an den Auftraggeber oder Dritte besteht nicht.
Sofern der Auftraggeber von der Erwerbsmöglichkeit keinen Gebrauch macht, wird Lukas Wiegand das Rohmaterial gemäß der gesetzlichen Regelverjährung von drei Jahren archivieren, d.h. bis zum Ende des dritten Kalenderjahres, das auf das Jahr der Abnahme des Foto- & Filmwerks folgt.
REFERENZWERBUNG & URHEBERNENNUNG
Der Auftraggeber räumt Lukas Wiegand das Recht ein, fertig gestellte Fotos & Filmwerke auf ihrer Internetseite und/oder in sozialen Netzwerken zum Zwecke der Referenzwerbung, auch in bearbeiteter Form - ausschnittsweise, gekürzt - zu veröffentlichen.
Lukas Wiegand verzichtet, soweit dies üblich ist, auf die Nennung als Urheber.
Eigenen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird seitens Lukas Wiegand widersprochen. Abweichende Regelungen sind nur wirksam, wenn sie von den Parteien ausdrücklich vereinbart werden.
LEISTUNGEN DRITTER
Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von Lukas Wiegand eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von Lukas Wiegand weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe ist durch Lukas Wiegand nach beliebigen Ermessen zu bestimmen und kann im Falle des Streits über die Angemessenheit durch das zuständige Gericht überprüft werden.
KÜNDIGUNG
Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag jederzeit zu kündigen. Er hat alle Kosten zu erstatten, die Lukas Wiegand infolge der Auftragserteilung entstanden sind oder noch entstehen. Ebenso hat er alle bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.
Lukas Wiegand steht ein Kündigungsrecht zu, wenn die Änderungswünsche des Auftraggebers nicht zumutbar sind. Eine Unzumutbarkeit ist in jedem Fall gegeben, wenn das von Lukas Wiegand erstellte Konzept oder Drehbuch entstellt wird. Der Auftraggeber hat in diesem Fall alle bis zur Kündigung entstandenen Kosten und die bis dahin von Lukas Wiegand erbrachten Leistungen zu tragen.
Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Muss ein Dreh von Kundenseite aus verschoben oder abgesagt werden, so muss dies mindestens 14 Tage nach Freigabe des KVA oder spätestens 14 Kalendertage vor Produktionsbeginn erfolgen. Wird der Dreh nach dieser Frist abgesagt, so werden pauschal 15% der Produktionskosten fällig, bei Absage 2 Kalendertage vor Produktionsbeginn 50% der Produktionskosten, auch wenn diese nicht in Anspruch genommen werden. Fremdkosten werden zuzüglich 15% Handlungskosten weiterberechnet. Dem Auftraggeber bleibt dabei nachgelassen, nachzuweisen, dass Lukas Wiegand entweder kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
KOSTEN
Die Tagessätze für die Foto- & Filmproduktion basieren auf 10 Arbeitsstunden. Die ersten zwei Überstunden sind mit zusätzlichen 25%, die dritte und vierte mit zusätzlichen 50% zum normalen Stundensatz zu vergüten. Für jede weitere Überstunde ( >14 Arbeitsstunden am Tag) ist der doppelte Stundensatz fällig.
Die Tagessätze für Vor- und Postproduktion basieren auf 8 Arbeitsstunden. Die ersten zwei Überstunden sind mit zusätzlichen 25%, die dritte und vierte mit zusätzlichen 50% zum normalen Stundensatz zu vergüten. Für jede weitere Überstunde ( >12 Arbeitsstunden am Tag) ist der doppelte Stundensatz fällig.
An- & Abreisetage für Personal bestehen aus 50% der vereinbarten Tagesgage. Reisetage an Wochenenden und Feiertagen kosten, wenn nicht anders vereinbart, 100% des Tagessatzes.
GEWÄHRLEISTUNG & HAFTUNG
Lukas Wiegand verpflichtet sich, das Foto- oder Filmwerk frei von sachlichen Mängeln zu erbringen. Ein Nichtgefallen eines von Lukas Wiegand gefertigten Entwurfs stellt keinen Mangel dar, sofern Lukas Wiegand im Rahmen seiner künstlerischen und gestalterischen Freiheit gehandelt hat. Die subjektive Wahrnehmung des Auftraggebers beeinflusst nicht die Vertragsmäßigkeit des Werkes.
Lukas Wiegand übernimmt keine Haftung für den mit dem Foto- oder Filmwerk verfolgten kommerziellen Erfolg des Auftraggebers.
Lukas Wiegand stellt sicher, dass alle von ihm eingebrachten Audio- und Videoinhalte frei von Rechten Dritter sind und dass die erforderlichen Nutzungsrechte von den beteiligten Urhebern und/oder Leistungsschutzberechtigten eingeholt wurden. Sollte der Auftraggeber auf ausdrücklichen Wunsch hin auf ein Rechte-Clearing oder den Rechteerwerb verzichten, übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für mögliche Ansprüche Dritter. In einem solchen Fall stellt der Auftraggeber Lukas Wiegand von allen daraus entstehenden Kosten und Ansprüchen im Innenverhältnis frei.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Inhalte des Konzepts, Drehbuchs und/oder des fertiggestellten Foto- oder Filmwerks trägt der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Inhalte gegen das Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Medienrecht oder Kennzeichenrecht verstoßen. Der Auftraggeber hat etwaige gesetzlich vorgeschriebene Hinweise, wie z.B. Verbraucherinformationen bei Medikamenten, Lukas Wiegand unaufgefordert schriftlich zur Verfügung zu stellen.
Lukas Wiegand wird den Auftraggeber auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern sie während der Produktion oder Nachbearbeitung bekannt werden. Sollte der Auftraggeber dennoch auf die Umsetzung einer riskanten Maßnahme bestehen, stellt er Lukas Wiegand von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund dieser Entscheidung geltend gemacht werden. Die Mitteilung von Bedenken durch Lukas Wiegand erfolgt unverzüglich und in schriftlicher Form.
Erachtet Lukas Wiegand eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution als erforderlich, wird dies dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Nach Freigabe durch den Auftraggeber wird Lukas Wiegand eine solche rechtliche Prüfung veranlassen, wobei der Auftraggeber die Kosten hierfür trägt. Es steht dem Auftraggeber jedoch frei, eine eigene rechtliche Prüfung durchzuführen oder zu beauftragen.
Lukas Wiegand haftet nicht für Sachaussagen, die in den Foto- oder Filmwerken über Produkte oder Dienstleistungen des Auftraggebers gemacht werden. Ebenso haftet Lukas Wiegand nicht für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit von im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschlägen, Konzeptionen und Entwürfen im Hinblick auf Patent-, Urheber- oder Markenrecht.
Unberührt bleibt die unbeschränkte Haftung von Lukas Wiegand für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Lukas Wiegand, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für die Haftung bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf. In diesen Fällen wird die Haftung auf den typischerweise bei den zugrunde liegenden Produktionsaufträgen entstehenden Schaden begrenzt.
LIEFERUNG (BEREITSTELLUNG) & ABNAHME
Die erstellten Werke werden dem Auftraggeber nach Fertigstellung in der vereinbarten Form (z.B. als Downloadlink oder Datenträger) zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat die fertige Produktion unverzüglich zu prüfen.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Werke begründete Einwände erhebt oder wenn der Auftraggeber die Werke in Nutzung nimmt.
DATENSCHUTZ
Lukas Wiegand verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO zu verarbeiten. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung enthalten, die hier auf der Website von Lukas Wiegand abrufbar ist.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Lukas Wiegand in Düsseldorf. Sollte der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein, ist der ausschließliche Gerichtsstand ebenfalls Düsseldorf.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
ÄNDERUNGEN & ERGÄNZUNGEN
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
RECHTS DRITTER
Dritte, die nicht Vertragspartei sind, haben kein Recht, Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags selbst durchzusetzen.